Nutzungs-bedingungen.
Bei Antragstellung für Zertifizierungen stimmt ihr unseren Nutzungsbedingungen zu.
§1 Allgemeines
(1) Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der SonoResQ-Zertifizierung sowie den Umgang mit digitalen und nicht digitalen Produkten der Eschbach Heiligers Hammerschlag SonoResQ GbR (im Folgenden „SonoResQ GbR“ oder „Anbieter“ genannt).
(2) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden das generische Maskulinum verwendet; sämtliche Personenbezeichnungen gelten jedoch gleichermaßen für alle Geschlechter.
(3) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der SonoResQ GbR (nachfolgend „Anbieter“) und den Nutzern (nachfolgend „Kunden“) ihrer digitalen und nicht digitalen Produkte.
(4) Derzeit sind Zertifizierungen nur für in Deutschland ansässige Personen möglich, die ihren Beruf in Deutschland ausüben.
(5) Der Verkauf von digitalen und nicht digitalen Produkten erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands. Lieferungen nach Österreich und in die Schweiz können perspektivisch angeboten werden und erfolgen bis dahin nur nach individueller Absprache.
§2 Vertragsabschluss
(1) Der Vertrag über den Erwerb eines digitalen Produkts kommt zustande, wenn der Kunde das entsprechende Produkt im Online-Shop des Anbieters bestellt und der Anbieter die Bestellung durch eine Bestätigungsnachricht annimmt.
(2) Bezüglich Zertifikatsanträgen kommt der Vertrag mit dem Absenden des Antrags für eine Zertifizierung an den Anbieter zustande.
(3) Der Anbieter bietet dem Kunden die Möglichkeit, ein persönliches Nutzerkonto anzulegen. Die Registrierung eines solchen Kontos ist freiwillig und kostenlos. Über das Nutzerkonto können Kunden ihre Daten verwalten und Bestellungen einsehen. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln. Bei Missbrauch des Nutzerkontos oder Verstößen gegen diese AGB behält sich der Anbieter das Recht vor, das Nutzerkonto vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu löschen.
§3 Zertifizierung
(1) Bei der Beantragung einer Zertifizierung verpflichtet sich der Antragsteller, wahrheitsgemäße Angaben zur eigenen Person zu machen. Weiterhin garantiert er die ordnungsgemäße Ausstellung der von ihm eingereichten Dokumente, Zeugnisse und Nachweise. Die Zertifizierungsstufen sind aufeinander aufbauend; eine Erteilung einer höheren Stufe ist nicht ohne den Nachweis der niedrigeren Stufe möglich.
(2) Bei unwahrheitsgemäßen Angaben oder gefälschten Zeugnissen wird kein Zertifikat vergeben bzw. bereits vergebene Zertifikate werden aberkannt. Mit dem Antrag garantiert der Antragsteller die Richtigkeit der Angaben und sichert zu, dass die eingereichten Dokumente der Wahrheit entsprechen. Bei nachgewiesenen Täuschungen behält sich die SonoResQ GbR entsprechende rechtliche Schritte vor.
(3) Mit der Beantragung einer Zertifizierung stimmt der Antragstellende den vorliegenden Nutzungsbedingungen zu. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen wird kein Zertifikat ausgestellt bzw. ein bereits ausgestelltes Zertifikat wieder entzogen.
(4) Zertifikate dürfen ausschließlich durch die SonoResQ GbR ausgestellt werden.
(5) Für das Stufe I Zertifikat muss der Antragsteller folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Nachweis über die berufliche Tätigkeit (z.B. Berufserlaubnis, Urkunde über abgeschlossenes Studium, Approbationsurkunde o.Ä.)
- Erfolgreicher Abschluss des Basis-Kurses oder Nachweis über die Teilnahme an einem äquivalenten Kurs (z.B. DGINA PreClinScan Kurs)
- Nach Abschluss des Kurses: mindestens 25 dokumentierte und bestätigte ultraschallgestützte Untersuchungen am Notfallpatienten, wobei mindestens 50 Einzelbefunde erhoben wurden. Es müssen pathologische Befunde aus der Lunge, dem Herzen und dem Abdomen enthalten sein (Bescheinigung z.B. durch Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD), Chefarzt ZNA oder Praxisanleiter).
(6) Für das Stufe II Zertifikat muss der Antragsteller folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestens 6 Monate Tätigkeit im Bereich der Notfallmedizin (z.B. Rettungsdienst, ZNA) – Nachweis über die Tätigkeit (z.B. Berufserlaubnis, Urkunde Studium, Approbationsurkunde o.Ä. und Kurzvita)
- Gültiges SonoResQ-Stufe I Zertifikat
- Erfolgreicher Abschluss des Advanced-Kurses
- Mindestens 50 dokumentierte und bestätigte Untersuchungen am Notfallpatienten, wobei mindestens 100 Einzelbefunde erhoben wurden. Es müssen pathologische Befunde aus der Lunge, dem Herzen und dem Abdomen enthalten sein (Bescheinigung z.B. durch ÄLRD, Chefarzt ZNA oder Praxisanleiter).
(7) Für das Stufe III Zertifikat muss der Antragsteller folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestens 12 Monate Tätigkeit im Bereich der Notfallmedizin (z.B. Rettungsdienst, ZNA) – Nachweis über die Tätigkeit (z.B. Berufserlaubnis, Urkunde Studium, Approbationsurkunde o.Ä. und Kurzvita)
- Gültiges SonoResQ-Stufe II Zertifikat oder Nachweis DEGUM-Stufe I (oder höher) in der Notfallsonografie
- Erfolgreicher Abschluss eines „Train the Trainer“-Kurses (z.B. Instruktorenkurs oder Didaktikkurs) von mind. 16 UE
- Empfehlung von mindestens 2 SonoResQ-Instruktor:innen
(8) Der Antrag wird von der Geschäftsführung der SonoResQ GbR geprüft. Ein Anspruch auf Zuteilung eines Zertifikats besteht nicht.
(9) Werden die Voraussetzungen für das Zertifikat nicht erfüllt, erfolgt keine Zuteilung eines Zertifikats. Hierüber wird der Antragsteller schriftlich informiert.
(10) Bei fehlenden Unterlagen besteht die Möglichkeit der Nachreichung. Hierbei fallen zusätzliche Bearbeitungsgebühren in Höhe von mindestens 25 € an.
(11) Für den Zertifizierungsantrag stellt die SonoResQ GbR ein Formular zur Verfügung, welches ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail eingereicht werden muss. Notwendige Bescheinigungen, Zeugnisse oder Nachweise können ebenfalls in digitaler Form übermittelt werden.
(12) Kurse können durch SonoResQ zertifiziert werden. Hierzu sind die allgemeinen Voraussetzungen sowie das jeweilige Mustercurriculum zu erfüllen. Der Antrag auf Zertifizierung eines Kurses muss mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn erfolgen. Die zu erfüllenden Bedingungen finden sich in der Kursbeschreibung im Downloadbereich. Bei erfolgreicher Zertifizierung erhält der Kursanbieter das Recht, den beantragten Kurs als „SonoResQ zertifiziert“ zu bewerben. Der Anbieter verpflichtet sich, allen Kursteilnehmern nach erfolgreichem Kursabschluss eine Urkunde über die erfolgreiche Teilnahme auszuhändigen. Die Urkunden müssen den Hinweis auf die SonoResQ-Zertifizierung sowie das Siegel „SonoResQ zertifiziert“ enthalten. Dieses Siegel wird dem Kursanbieter nach erfolgreicher Zertifizierung digital zur Verfügung gestellt und darf nur für den genannten Zweck und den entsprechend zertifizierten Kurs genutzt werden. Eine Nutzung darüber hinaus ist nicht zulässig. Der Kursanbieter verpflichtet sich nach jedem Kurs eine Teilnehmerevaluation durchzuführen. Hierzu wird dem Anbieter ein Muster zur Verfügung gestellt. Der Anbieter stellt die ausgefüllten Evaluationsbögen im Anschluss an den Kurs SonoResQ digital als PDF zur Verfügung.
(13) Für Kurszentren, die wiederkehrend gleich ablaufende Sonografie-Kurse anbieten, bietet SonoResQ individuelle Zertifizierungsoptionen. Den Vertretern der SonoResQ GbR ist auf Verlangen Zugang zum Kurszentrum für eine Vor-Ort-Begehung zu gewähren. Stichprobenartig sind auch Besuche bei bereits zertifizierten oder zu zertifizierenden Kursen durch Vertreter der SonoResQ GbR möglich. Dies erfolgt stets in vorheriger Absprache mit dem Veranstalter und ist für beide Seiten kostenneutral.
(14) Das SonoResQ-Zertifikat bestätigt die Erfüllung der Voraussetzungen zur Zertifizierung der jeweiligen Stufe von SonoResQ. Es handelt sich um eine interne Qualifikationsbestätigung und stellt keine staatliche Anerkennung, berufsrechtliche Zulassung oder ärztliche Approbation dar. Die Anwendung der Sonografie erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung des Zertifikatsinhabers. SonoResQ übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Fehlanwendungen, die durch die Nutzung der Inhalte oder Zertifikate entstehen. Das Zertifikat begründet keinen Anspruch auf eine ärztliche Zulassung oder sonstige gesetzlich geregelte Berechtigungen. Für die rechtmäßige Ausübung der Sonografie sind stets die geltenden berufsrechtlichen und gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
(15) SonoResQ ermöglicht die Anerkennung von Kursen für die Beantragung von Zertifikaten von Personen, die inhaltlich und strukturell dem SonoResQ-Mustercurriculum entsprechen.
Eine Anerkennung erfolgt nur, wenn alle wesentlichen Lernziele, Untersuchungsstandards und Mindestumfänge des Mustercurriculums nachweislich erfüllt sind.
Die Prüfung erfolgt im Einzelfall durch die Geschäftsführung. Dabei wird insbesondere bewertet:
- Übereinstimmung der Lerninhalte mit dem Mustercurriculum,
- Umfang der Unterrichtseinheiten,
- Qualität und Form der praktischen Ausbildung,
- Qualifikation der Kursleitenden.
Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, kann ein SonoResQ-Zertifikat vergeben werden.
(16) Im Einzelfall können auch andere Nachweise für die Zertifizierung von Personen berücksichtigt werden, die nicht ausdrücklich in dieser Ordnung genannt sind.
Diese Nachweise müssen in Art, Qualität und Umfang den SonoResQ-Anforderungen entsprechen.
Die Geschäftsführung entscheidet auf Grundlage nachvollziehbarer Kriterien, insbesondere:
- Relevanz für die jeweilige Zertifizierungsstufe,
- Vergleichbarkeit mit den vorgesehenen Nachweisen,
- Plausibilität und Nachprüfbarkeit der eingereichten Dokumente.
Ein Anspruch auf Anerkennung besteht nicht.
§4 Gültigkeit der Zertifikate
(1) Die Zertifikate der Stufe I und II sind 5 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.
(2) Das Zertifikat der Stufe III ist 3 Jahre gültig.
(3) Kurszentren werden für maximal 2 Jahre zertifiziert. Danach ist eine Verlängerung möglich.
(4) Kurszertifizierungen sind nur für den jeweils beantragten Kurs gültig.
§5 Rezertifizierung
(1) Die Zertifikate der Stufe I und II sind jeweils 5 Jahre ab Ausstelldatum gültig. Um die Gültigkeit aufrechtzuerhalten ist vor Ablauf der 5 Jahre eine Bescheinigung über die selbstständige Durchführung von mind. 50 Notfallsonografien einzureichen; es müssen pathologische Befunde aus der Lunge, des Herzens und des Abdomens enthalten sein (Bescheinigung durch z.B. ÄLRD, Chefarzt ZNA, Praxisanleiter).
(2) Das Stufe III Zertifikat muss alle 3 Jahre aktualisiert werden. Hierzu ist ein Nachweis einer regelmäßigen Teilnahme als Instruktor an SonoResQ-Kursen notwendig (innerhalb der 3 Jahre müssen 4 Teilnahmen an SonoResQ-Kursen als Instruktor nachgewiesen werden), sowie ein einmaliges Audit innerhalb der 3 Jahre mit einem anderen zertifizierten Instruktor.
(3) Durch die Rezertifizierung eines höheren Zertifikats, behalten auch die niedrigeren Zertifikate ihre Gültigkeit. Es reicht also z.B. aus, das Zertifikat der Stufe III zu aktualisieren. Damit behalten automatisch die Zertifikate der Stufe I und II ihre Gültigkeit,
(4) Kurszentren erhalten individuelle Absprachen bezüglich der Rezertifizierung, wobei die Kurse stets die aktuellen SonoResQ Qualitätskriterien entsprechen müssen.
§6 Kosten für die Zertifizierung
(1) Es fallen Bearbeitungsgebühren für die Beantragung der Zertifikate an. Die Kosten belaufen sich auf:
– Stufe I: 50€
– Stufe II: 75€
– Stufe III: 150€
– Rezertifizierung: 50€
– Kurszertifizierung 350€
(2) Werden unvollständige Anträge eingereicht, so erhöht sich die Bearbeitungsgebühr um mindestens 25€.
(3) Die Bearbeitungsgebühren sind bei Antragstellung fällig.
(4) Die Bearbeitungsgebühren sind unabhängig vom Ausgang der Prüfung und unabhängig von einer tatsächlichen Ausstellung eines Zertifikates fällig.
(5) Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung per Überweisung an das Konto der SonoResQ GbR.
(6) Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nach Eingang der Bearbeitungsgebühr auf dem Konto der SonoResQ GbR.
(7) Kooperationspartnern kann ein Rabatt für ihre Mitglieder eingerichtet werden. Für den Erhalt des Rabattes ist ein entsprechender Nachweis erforderlich. Die Kooperationspartner und Rabattbedingungen sind auf der Seite „Kooperationspartner“ aufgeführt.
(8) Rabatte sind nicht miteinander kombinierbar (z.B. bei Mitgliedschaft bei mehreren Kooperationspartnern oder z.B. Mitgliedschaft bei Kooperationspartner mit anderen Aktionsrabatten).
(9) Die Kosten für die Zertifizierung eines Kurszentrums werden individuell mit dem Zentrum verhandelt.
§7 Umfang des Zertifikates
(1) Nach positiver Prüfung des Antrages erhält der Antragsteller per Post ein gedrucktes, personalisiertes Zertifikat.
(2) Mit Erhalt des Zertifikates darf der zertifizierte Anwender oder Kursanbieter die Bezeichnung „SonoResQ zertifiziert“ der jeweiligen Stufe führen.
§8 Aberkennung des Zertifikates
(1) Die Aberkennung des Zertifikates ist grundsätzlich möglich, wenn gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen wird oder die Qualitätskriterien von SonoResQ insbesondere die Mustercurricula nicht mehr erfüllt werden.
(2) Über die Aberkennung entscheidet die Geschäftsführung nach Anhörung des Betroffenen.
(3) Wird das Zertifikat verwendet, obwohl dieses der Person nicht durch SonoResQ ausgestellt wurde, wird diese Person auf Lebenszeit für SonoResQ Zertifikate gesperrt.
(4) Werden bei der Antragstellung nicht wahrheitsgemäße Angaben gemacht, wird das Zertifikat aberkannt.
(5) Werden Kurse als SonoResQ zertifiziert angeboten, ohne dass eine vorherige Genehmigung durch SonoResQ erfolgt ist, wird der verantwortlichen Person etwaige Zertifikate aberkannt. Eine Neuzertifizierung ist in diesem Fall nicht möglich. Die weitere Nutzung von SonoResQ Logo, Materialien oder die werbliche Nutzung von SonoResQ-Bestandteilen jedweder Art ist unzulässig.
(6) SonoResQ hält sich rechtliche Schritte gegen Verstöße vor.
§9 Kauf elektronischer Dokumente
(1) SonoResQ stellt Unterlagen zum Download bereit, die für die Durchführung von zertifizierten Kursen verwendet werden können (z.B. Curricula). Einige Dokumente werden gegen Entgelt zur Verfügung gestellt.
(2) Die kostenpflichtigen Inhalte sind im Online-Shop des Anbieters gekennzeichnet. Der Kaufpreis ist sofort fällig.
(3) Zugelassene Zahlungsmethoden sind Vorkasse (Banküberweisung) und PayPal.
(4) Die Lieferung erfolgt ausschließlich in digitaler Form. Nach erfolgreicher Bestellung erhält der Kunde Zugang zum digitalen Produkt über einen personalisierten Download-Link.
(5) Der Anbieter räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und – sofern nicht anders angegeben (z.B. Unterrichtsmaterialien) – zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den erworbenen digitalen Produkten ein. Jedes digitale Produkt wird dem Kunden als Einzelplatzlizenz zur Verfügung gestellt, d.h. es darf jeweils nur von einer Person bzw. an einem einzelnen Arbeitsplatz genutzt werden. Dieses Recht umfasst die Nutzung zu privaten und geschäftlichen Zwecken.
(6) Der Kunde darf die digitalen Produkte weder ganz noch teilweise verändern, vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen, es sei denn, dies ist ausdrücklich gestattet oder gesetzlich zulässig.
(7) Mit dem Kauf eines digitalen Produkts stimmt der Kunde diesen Nutzungsbedingungen zu.
(8) Der Download-Link ist 30 Tage gültig. Wird das digitale Produkt in dieser Zeit nicht heruntergeladen, verfällt der Link. Eine Erstattung des Kaufpreises bei Nichtnutzung des Links ist ausgeschlossen.
(9) Im Online-Shop werden Unterrichtsmaterialien in digitaler Form (z.B. PDF- oder PowerPoint-Dateien) zur Verfügung gestellt. Diese Produkte sind 1 Jahr lang gültig und müssen danach erneut im Shop erworben werden, sofern eine weitere Nutzung gewünscht ist. Die digitalen Unterrichtsmaterialien dürfen nur für SonoResQ-zertifizierte Kurse genutzt werden. Eine Nutzung außerhalb des genannten Zwecks ist nicht gestattet. Die PDFs und Präsentationen dürfen in keiner Weise verändert, weitergegeben oder anderweitig für kommerzielle oder nicht-kommerzielle Zwecke verwendet werden.
§10 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Aufgrund Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG sind alle Preise Endpreise.
(2) Der Kaufpreis ist sofort nach Vertragsschluss fällig.
(3) Der Anbieter akzeptiert nur Vorkasse.
§11 Versand und Lieferung
(1) Der Versand physischer Produkte erfolgt innerhalb Deutschlands per Brief- oder Paketversand. Die Versandkosten betragen pauschal 4,99 €.
(2) Lieferungen außerhalb Deutschlands – insbesondere nach Österreich und in die Schweiz – sind in Vorbereitung und können bis zur offiziellen Einführung nur nach individueller Absprache erfolgen. Die Versandkosten für Lieferungen ins Ausland werden dem Kunden vorab mitgeteilt. Bei Lieferungen in Nicht-EU-Länder (z.B. Schweiz) können zusätzliche Zölle, Steuern und Gebühren anfallen, die vom Kunden zu tragen sind.
(3) Die Lieferung erfolgt je nach Art der bestellten Produkte entweder per Post (Briefsendung) oder über einen Paketdienst. Die Lieferzeit innerhalb Deutschlands beträgt in der Regel 3–7 Werktage. Über etwaige Verzögerungen wird der Kunde informiert.
(4) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Anbieters (Eigentumsvorbehalt).
§12 Wiederrufsrecht
(1) Widerrufsbelehrung: Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (d.h. eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können), steht ihm bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat (bei Verträgen über Warenlieferungen), bzw. ab dem Tag des Vertragsabschlusses (bei Verträgen über Dienstleistungen oder digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden).
(3) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde den Anbieter (z.B. per Brief oder E-Mail) mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das ggf. vom Anbieter bereitgestellte Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist absendet.
(4) Folgen des Widerrufs: Wenn der Kunde den Vertrag widerruft, hat der Anbieter dem Kunden alle Zahlungen, die er vom Kunden erhalten hat, einschließlich etwaiger Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die vom Anbieter angebotene günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung zurückzuzahlen. Für die Rückzahlung verwendet der Anbieter dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Dem Kunden werden wegen dieser Rückzahlung keine Entgelte berechnet. Der Anbieter kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren abgesandt hat – je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
(5) Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er den Anbieter über den Widerruf des Vertrags unterrichtet hat, an den Anbieter zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
(6) Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Eigenschaften, Beschaffenheit und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
(7) Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht besteht nicht bzw. erlischt bei bestimmten Verträgen. Kein Widerrufsrecht besteht z.B. bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, sowie bei versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Weiterhin erlischt das Widerrufsrecht bei Verträgen über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, wenn der Anbieter mit der Vertragsausführung begonnen hat, nachdem der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und der Kunde seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 5 BGB).
§13 Urheberrechte
Alle Urheberrechte an den digitalen und nicht digitalen Produkten, einschließlich Logos, Marken, Inhalten, Curricula und Konzepten, verbleiben beim Anbieter. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung oder sonstige Nutzung dieser Inhalte ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Anbieters untersagt und kann urheberrechtlich verfolgt werden (§§ 1 ff. UrhG).
§14 Haftungsausschluss
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der digitalen oder nicht digitalen Produkte entstehen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters. In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Ausgenommen von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; in diesen Fällen haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften unbegrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben von diesen Regelungen unberührt.
§15 Änderung der Nutzungsbedingungen
Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die geänderten AGB werden dem Kunden rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail oder in anderer geeigneter Form mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Der Anbieter wird in der Mitteilung auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
§16 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist das Gericht an unserem Sitz zuständig, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
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